Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Jürgen Bockel kennt als Fachanwalt für Arbeitsrecht die rechtlichen, persönlichen und ökonomischen Perspektiven beider Seiten des Beschäftigungsverhältnisses. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, die er entsprechend ihrer jeweiligen Interessenlage optimal berät und vertritt. Hierzu zählt die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen, die umfassende Vertretung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Im Falle einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen berät Rechtsanwalt Jürgen Bockel die Vertragsparteien jeweils entsprechend ihrer Interessenlage in der Gestaltung eines guten Aufhebungsvertrages oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.

Gegenstände der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung sind des Weiteren:

– Rechtmäßigkeit einer Kündigung

– gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen

– Zulässigkeit von Abmahnungen

– Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen

– Entgelt- Urlaubs- und Arbeitnehmerschutzrechte

– Vertretung im Rahmen von tarifvertraglichen Ansprüchen

– Arbeitnehmerhaftung nach Schadensfällen

– Arbeitsrecht bei Umstrukturierung

– arbeitsrechtliche Fragen in der Insolvenz und bei Umwandlung und Betriebsübergang

– Arbeitnehmerüberlassung

– rechtssichere Gestaltung eines Aufhebungsvertrages einschließlich Durchsetzung von Abfindungsansprüchen

– Arbeitnehmerschutz und Beschäftigten Datenschutz

– Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Fragen des Kündigungsschutzes und des Sonderkündigungsschutzes für geschützte Personengruppen

– Aktuell beschäftigen wir uns auch speziell mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf alle Bereiche des Arbeitsrechts, insbesondere Entgelt und Ersatzleistungen, Fragen bei Ausfall der Arbeit, Freistellungs- und Leistungsverweigerungsrecht, arbeitsrechtliche Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld und allen weiteren Aspekten der derzeitigen arbeitsrechtlichen Besonderheiten

– sämtliche Aspekte des Urlaubsrechtes

Die oben genannten Punkte stellen beispielhaft die Bandbreite unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar.

Stets stehen dabei Ihre persönlichen rechtlichen Probleme im Vordergrund, die einer individuellen Lösung zugeführt werden müssen.