Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht

Verkehrsunfallrecht

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Verkehrsunfallrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung durch.

Den Betroffenen ist es oftmals gar nicht klar, welche Ansprüche neben dem Ersatz des Reparaturschadens geltend gemacht werden können. Wir sorgen im Rahmen unserer umfassenden Beratung und Tätigkeit dafür, dass alle Ihre Ansprüche, so unter anderem auch Ihre Ansprüche auf einen Mietwagen, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, auf Ersatz der Gutachterkosten, Behandlungskosten etc. geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass der Schädiger, bzw. die Haftpflichtversicherung, auch Ihre Anwaltskosten zu bezahlen hat. Ihnen entstehen also in der Regel keine Kosten.

Auch wenn Sie den Unfall zum Teil selbst verschuldet haben, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch gegen den Gegner zu.

Oftmals stehen Ihnen zur Schadensabwicklung mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können zum Beispiel Ihren PKW nach dem Unfall in einer Reparaturwerkstatt reparieren lassen, oder aber den Schaden auf Gutachterbasis abrechnen. Auch hier beraten wir Sie gerne.

Bitte bedenken Sie, dass Sie nach einem Unfall Ihren PKW von einem Gutachter Ihrer Wahl begutachten lassen können. Sie müssen also keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren.

Einige Versicherungen neigen, vor allem bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchstellern dazu, ungerechtfertigte Kürzungen vorzunehmen. Um eine schnelle und möglichst unkomplizierte Abwicklung mit angemessenen Entschädigungen sicherzustellen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig nach dem Unfall von Ihrem Anwalt beraten lassen.

Autokaufrecht

Das Autokaufrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt in unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Hier entstehen oft Streitigkeiten nach dem Verkauf oder Kauf von Fahrzeugen. Oft treten an den Fahrzeugen Mängel auf oder es wurden Mängel beim Kauf übersehen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen. Es hängt von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel, ob der Verkäufer Händler oder eine Privatperson ist, ob überhaupt ein Mangel besteht, ob der Mangel bekannt war usw.

Im Rahmen der Mangelgewährleistungsrechte stehen dem Käufer verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Der Verkäufer muss allerdings zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Auch hier gibt es Ausnahmen. Wir beraten und vertreten Sie gerne, damit Sie Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können.

Verkehrsstrafrecht

Neben dem Verkehrszivilrecht stellt das Verkehrsstrafrecht einen Schwerpunkt des Verkehrsrechts dar. Sollte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden, ist es besonders wichtig, möglichst früh Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Bitte machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.

Einige Beispiele für Verkehrsstrafdelikte:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Beleidigung oder Nötigung im Straßenverkehr

Wir beraten und vertreten Sie natürlich auch in Bußgeldverfahren. Es lohnt sich um jeden Punkt zu kämpfen. Bereits 8 Punkte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für Bußgelddelikte:

  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Handy am Steuer
  • Abstandsverstöße
  • Alkohol, Drogen am Steuer

Auch hier gilt, machen Sie keine Angaben, ohne zuvor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben.